Kanaldichtigkeitsprüfung - was bedeutet das?
Abwasserleitungen müssen grundsätzlich dicht sein, so schreibt es das WHG §18b Absatz 1 vor. Jeder Betreiber einer Abwasseranlage (dazu zählen auch private Haushalte) hat dafür zu sorgen, dass seine Abwasseranlage in ordnungsgemäßem Zustand ist. Das technische Regelwerk hierfür ist die Din 1986-30 und die Din EN1610. Grundleitungen und Schächte müssen diesen Anforderungen stand halten und müssen bis Ende 2015 auf Dichtigkeit geprüft sein, in Wasserschutzgebieten bis Ende 2009. Neu verlegte Abwasserleitungen müssen sofort geprüft werden.